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Kinderschutzrichtlinie

Volunteering Solutions verpflichtet sich zu höchsten Standards und ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz von Erwachsenen und Kindern während ihrer Teilnahme an unseren Projekten. Alle Teilnehmenden von Volunteering Solutions werden unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder sozialer Herkunft gleichbehandelt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kindern (unter 18 Jahren) und schutzbedürftigen Erwachsenen. Einzelheiten zu den Richtlinien finden Sie in unserer Kinderschutzrichtlinie.

Wir erwarten von unseren Partnern und Mitarbeitern, dass sie die Kinderschutzrichtlinien und -protokolle einhalten und die Grenzen zu unseren Klienten wahren. Zusätzlich zur Einhaltung der Richtlinien zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen wird von den Mitarbeitern unserer Partner Folgendes erwartet:

1. Jegliche intime, romantische oder emotionale Beziehungen (direkt oder indirekt) zu unterlassen oder anzudeuten und die Teilnehmer davon abzuhalten, ein solches Verhalten zu initiieren.

2. Sich nicht an Witzen oder Gesprächen beteiligen, die sich in irgendeiner Weise auf sexuelle oder rassistische Themen beziehen.

3. Unterlassen Sie jegliche Berührungen und raten Sie den Teilnehmern dringend davon ab, unangemessene Berührungen vorzunehmen.

4. Holen Sie vor dem Fotografieren oder Filmen die Erlaubnis der Fotografen ein.

5. Beschränken Sie den Alkoholkonsum während der Teilnahme und vermeiden Sie ihn nach Möglichkeit, ohne den Teilnehmer zu verärgern.

Durch die Einhaltung dieser Regelung werden nicht nur die Teilnehmer, sondern auch die Mitarbeiter und Partner vor falschen Anschuldigungen geschützt.

Volunteering Solutions erwartet von den Mitarbeitenden der Partnerorganisationen und allen Beteiligten, dass sie jegliche von den Teilnehmenden geäußerten Bedenken hinsichtlich des Kindes- und Erwachsenenschutzes unverzüglich melden. Für zusätzlichen Schutz von Teilnehmenden unter 18 Jahren und schutzbedürftigen Erwachsenen ist auf die Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen zu verweisen.

Volunteering Solutions führt zudem für alle Teilnehmenden eine ordnungsgemäße Überprüfung durch den DBS (Disclosure and Barring Service) durch, um die Sicherheit der zusammenarbeitenden Personen zu gewährleisten. Personen, die diese Überprüfung nicht bestehen, werden von uns nicht zur Teilnahme an unseren Projekten zugelassen.