Kinder- und Schutzrichtlinie für schutzbedürftige Erwachsene
Volunteering Solutions, mit einer Vielzahl von Projekten, die sich an verschiedenen Standorten auf die Betreuung von Kindern und Menschen mit Behinderungen konzentrieren, legt größten Wert auf die Sicherheit und das Wohlergehen jedes Kindes und jedes schutzbedürftigen Erwachsenen, der mit der Organisation in Kontakt steht.
Als Kind gilt jede Person unter 16 Jahren, und als schutzbedürftiger Erwachsener gilt jeder Erwachsene, der aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder sozioökonomischer Bedingungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist.
Die Organisation und alle Mitarbeiter/Freiwilligen halten sich an die Richtlinien und gehen mit Angelegenheiten, die Kinder und schutzbedürftige Erwachsene betreffen, mit besonderer Sorgfalt um.
Die Richtlinie stellt sicher, dass im Falle jeglicher körperlicher, geistiger oder emotionaler Schäden, die einem Empfänger während der Vermittlungsdienste entstehen, strenge Maßnahmen ergriffen werden.
Alle Kinder und schutzbedürftigen Erwachsenen, die mit VolSol in Verbindung stehen, werden mit gleicher Würde und gleichem Respekt behandelt, da wir Diskriminierung ablehnen. Diese Schutzrichtlinie gewährleistet, dass Kinder und schutzbedürftige Erwachsene vor Missbrauch geschützt sind und dass auch Freiwillige vor falschen Missbrauchsvorwürfen geschützt sind.
Grundlegender Verhaltenskodex für VolSol-Freiwillige
Volunteering Solutions verfügt über zehn Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und hat im Laufe der Zeit die Notwendigkeit von Regeln und Vorschriften erkannt, nicht nur für das Wohl der Gemeinschaft, sondern auch für das Wohlbefinden der Freiwilligen.
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Kein Kind oder schutzbedürftiger Erwachsener darf ohne vorherige Genehmigung der Organisation vom Betreuungsort entfernt werden.
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Es ist Freiwilligen nicht gestattet, Kinder oder schutzbedürftige Erwachsene in ihre Gastfamilien, Pensionen, Hotels oder sonstige Unterkünfte mitzunehmen.
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Wenn ein Freiwilliger die Kinder/schutzbedürftigen Erwachsenen am Einsatzort behandeln möchte, muss er/sie die Erlaubnis der Organisation einholen.
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Freiwillige sollten im Umgang mit den Menschen am Einsatzort überaus herzlich und freundlich, aufgeschlossen und akzeptierend sein.
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Ehrenamtliche dürfen im Umgang mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen keine unangemessene körperliche Gewalt anwenden, die Angst, Einschüchterung oder Angst auslösen könnte.
Die Freiwilligen erhalten nach ihrer Ankunft am Einsatzort im Rahmen der Programmorientierung einen detaillierten Verhaltenskodex.